Informationen zum Batteriepfand

Informationen zum Batteriepfand

Laut §10 des Batteriegesetzes ist jedes Unternehmen, das Fahrzeugbatterien*(1) an Endnutzer in Umlauf bringt, verpflichtet ein Pfand in Höhe von 7,50€ (inkl. MwSt.) zu erheben, 
wenn beim Kauf einer neuen Starterbatterie nicht zeitgleich eine Fahrzeug-Altbatterie abgegeben wird. Pfand muss laut Batteriegesetz 
nur demjenigen ausgezahlt werden, bei dem auch selbst Pfand erhoben wurde.
Allerdings muss laut §10 Absatz 1 Satz 4 BattG*(2) bei Annahme einer Fahrzeug-Altbatterie auf Verlangen des Endnutzers die Rücknahme ohne Pfanderstattung schriftlich oder elektronisch bestätigt werden.

*(1) - Fahrzeugbatterien sind Batterien, die für den Anlasser, die Beleuchtung oder für die Zündung von Fahrzeugen bestimmt sind. Fahrzeuge im Sinne von Satz 1 sind Landfahrzeuge, die durch Maschinenkraft bewegt werden, ohne an Bahngleise gebunden zu sein.

*(2) - Wird die Fahrzeug-Altbatterie nicht dem Pfand erhebenden Vertreiber zurückgegeben, ist derjenige Erfassungsberechtigte nach § 11 Absatz 3 (_Anmerkung von mir: das sind in dem Falle Sie), der die Fahrzeug-Altbatterie zurücknimmt, verpflichtet, auf Verlangen des Endnutzers schriftlich oder elektronisch zu bestätigen, dass eine Rücknahme ohne Pfanderstattung erfolgt ist“


Wie bekomme ich das Batteriepfand zurück?

Aufgrund der Gefahrgutverordnung ist die Rückgabe der Fahrzeug-Altbatterien per Versand nicht möglich. Daher bieten wir den Endverbrauchern zwei Möglichkeiten zur Erstattung des Batteriepfands an:

  • Rückgabe der gebrauchten Fahrzeugbatterie in unserem Lager - Pfand wird vor Ort bar erstattet.
  • Abgabe der Altbatterie bei kommunaler Sammelstelle (Wertstoff- & Recyclinghof), Werkstatt oder Handel bei Ihnen vor Ort und Einsendung Entsorgungsnachweis an uns.


Wie ist der Ablauf der Erstattung, wenn ich die Altbatterie nicht bei ACCU-24 vor Ort entsorgen kann?

  • 1. Schritt: Entsorgungsnachweis herunterladen und ausdrucken >>> Download
    Laden Sie sich das Muster des Entsorgungsnachweises herunter und drucken dieses aus. Aber auch ohne Entsorgungsnachweis können Sie natürlich eine Erstattungsanfrage einsenden,
    wenn Sie eine schriftliche Betätigung bei der Abgabestelle einholen, z.B. auch auf unserer Rechnung.

  • 2. Schritt: Entsorgung der Altbatterie
    Abgabe Ihrer Fahrzeug-Altbatterie bei einem Wertstoffhof, Werkstatt oder Vertrieb von Starterbatterien in Ihrer Nähe abgeben.

    WICHTIG: Um eine Auszahlung möglichst reibungslos zu gewährleisten, lassen Sie sich die Entsorgung Ihrer Altbatterie unbedingt schriftlich auf einem Entsorgungsnachweis bestätigen.
  • 3. Schritt: Entsorgungsnachweis übermitteln
    Den Entsorgungsnachweis bitte innerhalb von 14 Tagen nach Neukauf an uns übermitteln: 
    • eMail: [email protected]
    • Fax: 06045 952966
    • Post: ACCU-24 Batterien & Systeme GmbH, Untergasse 5, 63688 Gedern


Wann und wie erhalte ich die Rückerstattung?

Die Erstattung des Staterbatteriepfands erfolgt üblichwerweise durch die beim Kauf gewählte Zahlungsart innerhalb von 7 Tagen nach Einreichen des Entsorgungshinweises.

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